AGB

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 27. Februar 2012 um 08:50 Uhr

Auszug aus den Gewährleistungsbedingungen der Firma Heinrich Bäcker zur Definition der Gewährleistung

Die Gewährleistung ist geregelt in den jeweils gültigen AGB der Firma Heinrich Bäcker und beginnt mit dem Kauf/Lieferung der Ware (Rechnungs-/Lieferscheindatum) und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für weitere 12 Monate gilt eine Ersatzteile-Gewährleistung.

  1. Beispiele zur allgemeinen Begrifflichkeit
    • Gesetzlicher Anspruch des Käufers, wenn innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auftritt, der
      1. entweder schon bei Übergabe der Sache (Gefahrenübergang) bestand oder
      2. der zumindest schon bei Gefahrenübergang im Keim angelegt war
    • umfasst die Haftung für Sachmängel (Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes) und Rechtsmängel (z.B. fehlendes Eigentum)
    • die Mängelhaftung wird durch unsere AGB geregelt
    • die Beweislast für die Mängelfreiheit eines Produktes trägt in den ersten (6) Monaten der Verkäufer, danach kehrt sich die Beweislast um
    • dies bedeutet in der Praxis, dass nach Ablauf der (6)-Monats-Frist der Kunde die Beweislast hat.
    • verkaufte gebrauchte Ware laut AGB von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen (Kulanzhandlungen bleiben davon unberührt)
  2. Beispielhaft Mängel / Fehler im Sinne der Gewährleistung
    • Fehler (Mängel) liegen vor, wenn der Artikel von Anfang an
      1. nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht, oder
      2. nicht der vorgesehenen Nutzung und Beschaffenheit entspricht
      3. funktionsuntauglich ist
      4. nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen genügt
    • keine Fehler (Mängel) sind insbesondere:
      5. gebrauchsbedingter Verschleiß
      6. Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren und ungerügt blieben
      7. Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, unterlassene Wartung und Reinigung der Geräte; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung)
    • nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden
  3. Teile, die während ihrer Nutzung einem gebrauchsbedingtem Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgenommen (einschließlich Montageaufwand):
    • Beleuchtungskörper
    • Dichtungen
    • Knebel
    • Glasbruch durch Fremdeinwirkung
  4. Beispielhafter Ausschluss von Gewährleistungs-Ansprüchen:
    • Äußere Schäden am Gehäuse, welche nicht im Rahmen der pflichtgemäßen Wareneingangsprüfung bemängelt wurden.
    • Veränderung an Geräten und/oder Geräte, deren Serien-(Maschinen)Nummer verfälscht, verändert oder entfernt wurden.
    • Schäden oder Fehlfunktion, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
      1. fehlerhafter und/oder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch seitens des Benutzers wegen Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
      2. normaler, betriebsbedingter Verschleiß
      3. unsachgemäß ausgeführte Reparaturen und technische Veränderungen, oder Reparaturversuche durch nicht von Firma Bäcker autorisierte Personen und/oder Unternehmen
      4. äußere Gewalteinwirkung
      5. höhere Gewalt
      6. Transportschäden jeglicher Art
  5. Grundlagen für die Ableitung von Gewährleistungs-Ansprüchen durch Dienstleister
    Detaillierter, aussagefähiger Monteurbericht, der unbedingt folgende Daten enthalten muss:
    • Artikel- und Gerätenummer, sowie ggf. Gerätetyp
    • Kaufdatum, Kauf-Beleg (Rechungs-/Quittungs-Kopie)
    • Reparatur-Freigabe durch Firma Heinrich Bäcker
    • Gerätestandort
    • Reparaturdatum; Anfahrt von – bis (Uhrzeit); Reparaturzeit von – bis; Abfahrt von – bis; km; Fehlerangabe des Kunden; vorgefundene, detaillierte Fehlerangabe; Maßnahmen zur Behebung; ersetzte Teile
    • Unterschrift des Kunden als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandsetzung und fehlerfreier Reparatur-Geräterückgabe
    • Unterschrift des Technikers
    • Übersendung der defekten, ausgetauschten Teile und abschließende Zustands-Prüfung mit Richtigbefund durch unsere Qualitätssicherung.
    • Die Aufwendungen und verwendeten Hilfsstoffe werden nach den vereinbarten Abrechnungssätzen erstattet bzw. gegen offene Rechnung verrechnet. Defekte Teile (siehe Prüfung durch QS der Firma Heinrich Bäcker) werden zu dem jeweiligen Bäcker-Einkaufspreis von der Firma Bäcker vergütet.
  6. Kontaktdaten / Abrechnung
    Die Reparaturrechnung zum jeweiligen Gewährleistungsfall ist unter Vervollständigung durch den Reparaturbericht und den jeweils durch Originalersatzteile ausgetauschten fehlerhaften Ersatzteilen, unverzüglich pro Gewährleistungsfall, mindestens jedoch monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu senden an:

    Firma Heinrich Bäcker
    Retourenabteilung
    Friedrich List Str. 33
    35398 Gießen

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